Eintrittspreise
ERWACHSENE
Einzeleintritt |
4,50 Euro
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Familientarif |
4,00 Euro
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Sozialtarif |
3,50 Euro
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10er Punktekarte |
38,50 Euro
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20er Punktekarte |
71,50 Euro
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Abendkarte ab 18:00 Uhr |
3,50 Euro
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Saisonkarte (gültig vom 1. Mai – 30. September) |
143,00 Euro *
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(*) plus 20 Euro Rückgabepfand
KINDER ab 4 Jahre
Einzeleintritt |
3,50 Euro
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Familientarif |
3,00 Euro
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Sozialtarif |
2,50 Euro
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10er Punktekarte |
27,50 Euro
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20er Punktekarte |
49,50 Euro
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Saisonkarte (gültig vom 1. Mai – 30. September) |
99,00 Euro *
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(*) plus 20 Euro Rückgabepfand
Die Eintrittskarten (mit Ausnahme der Saisonkarten) sind ab Kaufdatum vier Jahre gültig.
Telefon Kasse: (07223) 281 580
- Der Badebesuch endet mit Verlassen des Bades. Bei Wiedereintritt muss eine neue Eintrittskarte gelöst werden.
- Zu der Tarifgruppe Kinder gehören Schüler, Auszubildende und Studenten. Ein entsprechender Ausweis muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
- Der Familientarif gilt für alle Alleinerziehenden oder Eltern mit einem oder mehr Kindern, soweit sie in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben oder Alleinerziehende, die mit mind. zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben sowie Familien/Alleinerziehende mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigten Kind zahlen für eine Einzeleintrittskarte den Sozialtarif. Der Einlass ist möglich mit Vorlage des Bühler Familien- und Sozialpasses sowie mit Familienpässen anderer Städte und Gemeinden bzw. des Landesfamilienpasses für Familien, die nicht in Bühl wohnen.
- Schwerbehinderte mit einer Behinderung von 50% und mehr zahlen für den Einzeleintritt den Sozialtarif. Der Einlass ist möglich mit Vorlage des Schwerbehindertenausweises. Ist im Schwerbehindertenausweis eine Begleitperson vermerkt, so erhält diese kostenlosen Zutritt zum Bad.
- Empfänger/innen von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, dem Bundessozialhilfegesetz bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezahlen für den Einzeleintritt den Sozialtarif. Der Einlass ist möglich mit Vorlage des Bühler Familien- und Sozialpasses bzw. mit Sozialpässen anderer Städte und Gemeinden.
Stand: 1.1.2022